Nach ersten Gesprächen in der Kanzlei des städtischen Rechtsanwalts (!) zur im Raum stehenden Kündigung des bestehenden Vertrages zur Erbringung von Fahrleistungen auf der Sauschwänzlebahn wird immer deutlicher, daß die Weichen in Richtung Trennung stehen. Während der Gespräche wurde dem Verein unmissverständlich verdeutlicht, daß die BB GmbH den Vertrag als gekündigt ansieht. Auf den Einwand der nicht eingehaltenen Kündigungsfrist wurde nicht weiter eingegangen. Desweiteren wurde betont, daß man eine Vertragserfüllung von Seiten des WTB e.V. nicht zulassen werde. Anders ausgedrückt: man werde den WTB e.V. nicht fahren lassen - also an der Leistungserbringung hindern.

Welche Möglichkeiten haben wir? Da wir faktisch an der Leistungserbringung gehindert werden, könnten wir aufgrund des nach unserer Rechtsauffassung noch gültigen Vertrags das Erbringen der Fahrleistungen (und die entsprechende Vergütung) natürlich einklagen. Bei den zu erwartenden Wartezeiten vor Gericht wird es sicher bis weit in den Sommer hineindauern, bevor wir überhaupt in eine Verhandlung einsteigen könnten. Dies wissen die Verantwortlichen der BB GmbH und nutzen diese Tatsache aus. Zudem sind wir im Vorstand aufgrund der Vorkommnisse in den letzten Jahren (die absolute Weigerung die an unseren Fahrzeugen entstandenen Schäden in irgendeiner Art zu ersetzen, die ungerechtfertigte Stilllegung unserer Dampflokomotiven, die unpraktischen Neuerungen im Betriebsdienst, usw.) zum Schluß gekommen, daß ein "Ende mit Schrecken weitaus besser ist, als Schrecken ohne Ende". Daher wird aus unserer Sicht das Kapitel ehrenamtliche Dienste auf der Sauschwänzlebahn nach 37 Jahren(!) wohl zu Ende gehen.